Physiotherapie

Als Heilpraktikerin für Physiotherapie können Sie meine physiotherapeutischen Leistungen im Erstkontakt – ohne vorherigen Arztbesuch / ohne ärztliches Rezept – in Anspruch nehmen und ggf. die Kosten bei Ihrer privaten Krankenkasse, Beihilfeträger oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung geltend machen. Krankengymnastik auf ärztliches Privatrezept ist natürlich ebenso möglich.